Befindet sich ein Angehöriger in Untersuchungshaft oder droht eine einstweilige Unterbringung, zählt jede Stunde.
Als Pflichtverteidiger übernimmt Dr. Michael von Glahn, Fachanwalt für Strafrecht, die Verteidigung in Verfahren mit Untersuchungshaft oder einstweiliger Unterbringung – mit dem Ziel, die Rechte der betroffenen Person von Beginn an zu sichern. Gerade in diesen Situationen ist eine zügige Mandatsübernahme entscheidend.

